Airlines der Lufthansa Group mit neuen Regeln für Powerbanks an Bord
Die Airlines der Lufthansa Group haben mit 15. Jänner 2026 neue Regeln für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord eingeführt. Damit soll die Sicherheit für Fluggäste und Besatzungen erhöht werden.

Aufgrund der in Powerbanks verbauten Lithium-Batterien besteht bei Fehlfunktionen ein potenzielles Brandrisiko. Das Laden elektronischer Geräte wie Mobiltelefone oder Tablets mittels Powerbank während des Fluges ist daher künftig nicht mehr gestattet. Zudem ist es untersagt, Powerbanks über die Stromversorgung an Bord aufzuladen. Pro Fluggast können maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden.
Es ist zudem nicht mehr gestattet, diese im Gepäckfach über den Sitzen aufzubewahren. Powerbanks sind entweder am Körper zu tragen oder in der Sitztasche bzw. im Handgepäck unter dem Vordersitz zu verstauen. Der Transport im aufgegebenen Gepäck bleibt weiterhin verboten. Die Regelung orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen der internationalen Luftfahrtorganisationen EASA, FAA, IATA und ICAO. (red)
Die zentralen Regelungen im Überblick:
- Maximal zwei Powerbanks pro Person
- Laden mittels Powerbanks an Bord nicht gestattet
- Laden von Powerbanks über die Stromversorgung an Bord nicht zulässig
- Nutzung zur Versorgung essenzieller medizinischer Geräte weiterhin zulässig
- Aufbewahrung im Gepäckfach über dem Sitz nicht erlaubt - der Transport ist nur im Handgepäck unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper gestattet
- 100 Wh maximale Batterieleistung
- Für Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100 Wh und maximal 160 Wh ist für die Mitnahme eine Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft erforderlich
- Entsprechende Regelungen gelten auch für E-Zigaretten



